9. Januar 2026

Checkliste für wirksame Insolvenzklauseln

Zulässig kann eine Insolvenzklausel sein, wenn:

sachlicher Grund:

  • ein Ausfall schwere Folgen hätte
  • die Leistung sicherheits- oder versorgungsrelevant ist

Ex-ante-Betrachtung:

  • der Grund war bereits beim Vertragsschluss erkennbar
  • keine nachträgliche „Rechtfertigung“

keine reine Geldforderung:

  • besonders kritisch bei Kauf-, Miet- oder Zahlungsansprüchen

Verhältnismäßig:

  • keine automatische Kündigung ohne Einzelfallprüfung

Unwirksam ist eine Insolvenzklausel oft, wenn:

  • Kündigung nur wegen Insolvenzantrag
  • wirtschaftliche Bequemlichkeit
  • pauschale Risikoabwälzung
  • Benachteiligung der Insolvenzmasse
  • keine echte Leistungsgefährdung

Praxis-Tipp

Viele Klauseln scheitern nicht am Wortlaut, sondern an fehlender sachlicher Rechtfertigung.

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