Insolvenz ≠ automatisches Vertragsende
Viele Unternehmen glauben:
„Bei Insolvenz dürfen wir sofort kündigen.“
Das ist falsch.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
Kündigungen wegen Insolvenz sind nur in Ausnahmefällen wirksam.
Warum sind viele Insolvenzkündigungen unwirksam?
Weil sie:
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auf unsachgemäßen Erwägungen beruhen
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das Insolvenzverfahren unterlaufen
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dem Insolvenzverwalter gesetzliche Rechte entziehen
Das Insolvenzrecht schützt Vertragsstabilität, nicht Misstrauen.
Typische problematische Argumente
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„Insolvenz ist uns zu riskant“
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„Wir wollen Planungssicherheit“
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„Andere Anbieter sind stabiler“
Diese Gründe reichen rechtlich nicht aus.
Wann kann eine Kündigung trotzdem rechtmäßig sein?
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bei sicherheitsrelevanten Leistungen
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bei dauerhaften Verträgen mit hoher Zuverlässigkeitsanforderung
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wenn objektiv keine Fortsetzung zumutbar ist
Unsere Empfehlung
- Verträge regelmäßig prüfen
- Insolvenzklauseln überarbeiten
- Kündigungen rechtlich absichern, bevor sie erklärt werden
Denn:
Eine unwirksame Kündigung kann teuer werden.
Kurz-Fazit
- Insolvenz allein rechtfertigt keine Kündigung
- Unsachliche Motive sind rechtlich irrelevant
- Entscheidend ist der sachliche Grund bei Vertragsschluss
- Das Urteil stärkt Rechtssicherheit & Fairness