9. Januar 2026

Kündigung wegen Insolvenz: was ist erlaubt?

Insolvenz ≠ automatisches Vertragsende

Viele Unternehmen glauben:

„Bei Insolvenz dürfen wir sofort kündigen.“

Das ist falsch.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
Kündigungen wegen Insolvenz sind nur in Ausnahmefällen wirksam.

Warum sind viele Insolvenzkündigungen unwirksam?

Weil sie:

  • auf unsachgemäßen Erwägungen beruhen

  • das Insolvenzverfahren unterlaufen

  • dem Insolvenzverwalter gesetzliche Rechte entziehen

Das Insolvenzrecht schützt Vertragsstabilität, nicht Misstrauen.

Typische problematische Argumente

  • „Insolvenz ist uns zu riskant“

  • „Wir wollen Planungssicherheit“

  • „Andere Anbieter sind stabiler“

Diese Gründe reichen rechtlich nicht aus.

Wann kann eine Kündigung trotzdem rechtmäßig sein?

  • bei sicherheitsrelevanten Leistungen

  • bei dauerhaften Verträgen mit hoher Zuverlässigkeitsanforderung

  • wenn objektiv keine Fortsetzung zumutbar ist

Unsere Empfehlung

  • Verträge regelmäßig prüfen
  • Insolvenzklauseln überarbeiten
  • Kündigungen rechtlich absichern, bevor sie erklärt werden

Denn:

Eine unwirksame Kündigung kann teuer werden.

Kurz-Fazit

  • Insolvenz allein rechtfertigt keine Kündigung
  • Unsachliche Motive sind rechtlich irrelevant
  • Entscheidend ist der sachliche Grund bei Vertragsschluss
  • Das Urteil stärkt Rechtssicherheit & Fairness

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