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Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz

Erkennen sie frühzeitigen eine Krise ihres Unternehmens. Hierfür können sie unseren kostenfreien Unternehmens-Insolvenzrechner verwenden. Sie erhalten sogleich ein Ergebnis. Durch dieses Krisenfrüherkennungssystem können Sie rechtzeitig Krisenursachen analysieren und Sanierungsschritte einleiten. Ziel ist die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Vermeidung der persönlichen Haftung der Geschäftsleitung

Bei der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes helfen wir Ihnen gerne u.a. wie folgt:

  • Restrukturierungsplan unter Einsatz der Instrumente des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG)
  • Schutzschirmverfahren
  • Regel- oder Eigenverwaltung durch Einsatz eines Insolvenzplans
  • Übertragende Sanierung

Wenn sie eine Schuldenregulierung als Privatperson anstreben, dann nutzen sie unseren kostenfreien Privat-Insolvenzrechner. Wir erarbeiten mit ihnen einen Schuldenbereinigungsplan mit dem Ziel, eine Lösung mit ihren Gläubigern zu finden, so dass sie in drei Jahren schuldenfrei sind. Sollte dies scheitern stellen wir für sie den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und begleiten sie durch das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung nach drei Jahren.

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WIR HABEN UNS DIE ABWENDUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS ZUR AUFGABE GEMACHT!

Für Unternehmer und Geschäftsleitung

Für Geschäftsführer von haftungsbeschränkten Unternehmensträgern (Geschäftsleiter), z.B. einer GmbH oder UG, besteht eine Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement. Mit dem Unternehmens-Insolvenzrechner können sie frühzeitig eine Krise erkennen, so dass sie mit einem Krisenmanagement rechtzeitig entgegenwirken können. Sie erfahren auch, ob sie gegebenenfalls umgehend Insolvenzantrag stellen müssen.

Für Privatpersonen

Wenn sie als Privatperson ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können und sich möglicherweise bereits der Gerichtsvollzieher angekündigt hat, dann ist es an der Zeit, diesen für sie belastenden Zustand zu beseitigen. Mit dem Privat-Insolvenzrechner können sie prüfen, mit welchen Mitteln sie sich entschulden können. Das erfolglos durchgeführte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ist eine Voraussetzung für den Insolvenzantrag.

SO FUNKTIONIERT DER INSOLVENZRECHNER

Als Unternehmer bzw. Geschäftsleitung können sie kostenlos in wenigen Schritten über den Insolvenzrechner frühzeitig eine Krise erkennen oder berechnen lassen, ob Sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen müssen. Als Privatperson können sie in wenigen Schritten über den Insolvenzrechner kostenlos berechnen lassen, mit welchen Mitteln sie sich entschulden können. Nach drei Jahren können sie von ihren sämtlichen Schulden befreit sein.

WÄHLEN SIE DEN FÜR SIE BESTIMMTEN INSOLVENZRECHNER.

Wenn sie Unternehmer oder Geschäftsleitung sind, z.B. Geschäftsführer einer GmbH, UG oder GmbH & Co. KG oder einer GbR, dann wählen sie den UNTERNEHMENS-INSOLVENZRECHNER. Als Privatperson bzw. Verbraucher wählen sie den PRIVAT-INSOLVENZRECHNER.

GEBEN SIE DIE GEFORDERTEN DATEN UND INFORMATIONEN EIN.

Folgen sie den Anweisungen des gewählten Insolvenzrechners. Füllen sie die jeweiligen Felder mit den benötigten Daten aus.
In den Unternehmens-Insolvenzrechner müssen sie u.a. aktuelle Zahlen eingeben zur Liquidität und Verschuldung, zu Einkünften und Ausgaben sowie zur prognostizierten Situation in drei Wochen. In den Privat-Insolvenzrechner müssen sie u.a. aktuelle Informationen zum Beschäftigungsverhältnis, der Einkommenssituation, dem Schuldenstand und zu Unterhaltsverpflichtungen eingeben.

FERTIG! DAS ERGEBNIS LIEGT VOR.

Fertig! Sie erhalten umgehend das Ergebnis ohne Kosten und ohne Registrierung. Wenn sie weitere Hilfe von uns wünschen und BERATUNG ANFORDERN klicken gehen sie keine Verbindlichkeit ein.

KEINE KOSTEN FÜR DIE NUTZUNG DES INSOLVENZRECHNERS!

Für die Nutzung des Insolvenzrechners fallen keine Kosten an. Der Insolvenzrechner ist umsonst. Das Ergebnis erhalten Sie umgehend, kostenfrei und ohne Registrierung. Sollten Sie sodann weitere Hilfe benötigen, dann klicken sie BERATUNG ANFORDERN, geben dort ihre Kontaktdaten ein und übermitteln uns diese, damit wir sie kontaktieren können. Sie erhalten sodann ein unverbindliches Angebot. Erst dann entscheiden sie, ob sie uns verbindlich beauftragen möchten. Mit der Eingabe ihrer Kontaktdaten und dem Klicken von BERATUNG ANFORDERN gehen sie keine Verbindlichkeit ein.

Kosten unseres Services über den Insolvenzrechner hinaus

Wenn sie als Unternehmer bzw. Geschäftsleitung unseren Service über den Insolvenzrechner hinaus nutzen möchten, dann mach wir ihnen ein schlankes Angebot, dass die finanzielle Situation ihres Unternehmens berücksichtigt. Wenn sie als Privatperson unseren Service über den Insolvenzrechner hinaus nutzen möchten, dann rechnen wir für die außergerichtliche Schuldenbereinigung nur gemäß den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), die im Rahmen der Beratungshilfe (2500 ff. VV RVG) anfallen würden

Die Höhe der Gebühr richtet sich gemäß RVG nach der Anzahl der Gläubiger
  • bis zu 5 Gläubiger (2504 VV RVG): 297,00 €
  • ab 6 bis zu 10 Gläubiger (2505 VV RVG): 446,00 €
  • ab 11 bis zu 15 Gläubiger (2506 VV RVG): 594,00 €
  • mehr als 15 Gläubiger (2507 VV RVG): 743,00 €

Hinzu käme im Erfolgsfall eine weitere Gebühr in Höhe von 165,00 €, wenn eine Einigung und Erledigung mit den Gläubigern herbeigeführt wird (2508 VV RVG). Die Gebühr entsteht auch für die Mitwirkung bei einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Hinzu kommen schließlich noch die Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen i.H.v. 20 % bzw. max. 20,00 € (7002 VV RVG) und die geltende Umsatzsteuer (7008 VV RVG). Selbst wenn sie keine Beratungshilfe erhalten würden, zahlen sie nur das, was im Rahmen der Beratungshilfe zu bezahlen wäre.

Beratungshilfe

Wenn bei ihnen die Voraussetzungen für Beratungshilfe vorliegen, dann übernimmt der Staat die Kosten für sie. Sie müssen dann nichts zahlen. Sie erhalten Beratungshilfe, wenn nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die erforderlichen Mittel für eine Beratung oder Vertretung nicht selbst aufgebracht werden können.

Beratungshilfe gibt es nur auf Antrag

Sie können den Antrag persönlich beim zuständigen Amtsgericht stellen. Für sie zuständig ist das Amtsgericht an ihrem Wohnsitz. Prüfen sie die Zuständigkeit hier.

Sie können den Antrag auch per Post stellen und diesen ausgefüllt und unterschrieben an das für sie zuständige Gericht senden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigungen, Bürgergeld-Bescheide, Renten-Bescheide etc.)
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise über laufende Zahlungsverpflichtungen und besondere Belastungen
Unterlagen zu ihrem rechtlichen Problem

Diese erhalten sie von uns nach Verwendung des Insolvenzrechners, der anschließenden Eingabe ihrer Kontaktdaten und dem Klicken von BERATUNG ANFORDERN.

Rechtsschutzversicherung

Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann erfragen wir für sie, ob ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Ohne Aufwand für sie. Im Kostenübernahmefall rechnen wir auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Senden sie uns bitte hierfür die Kontaktdaten der Versicherung und ihre Versicherungsnummer.

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    Telefon: +49 (0)30 2060979-00
    Mail: info@insolvenzheld.de